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07-05-10 16:33

Neue Maßnahmen der IG Metall gegen die Zeitarbeit

Drei ehemalige Arbeitsminister – Herbert Ehrenberg (SPD), Norbert Blüm (CDU) und Walter Riester (SPD...

Gesetzliche Grundlage für Zeitarbeitunternehmen

Grundlage für die Tätigkeit der Zeitarbeitunternehmen ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Das Betreiben von Personalleasing unterliegt in Deutschland der Erlaubnispflicht. Sie wird in der Regel vom Landesarbeitsamt zunächst nur befristet erteilt; die Einhaltung der Vorschriften wird durch das Amt regelmässig kontrolliert.