Gesetzliche Grundlage für Zeitarbeitunternehmen
Grundlage für die Tätigkeit der Zeitarbeitunternehmen ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Das Betreiben von Personalleasing unterliegt in Deutschland der Erlaubnispflicht. Sie wird in der Regel vom Landesarbeitsamt zunächst nur befristet erteilt; die Einhaltung der Vorschriften wird durch das Amt regelmässig kontrolliert.