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Aktuell:
07-05-10 16:33

Neue Maßnahmen der IG Metall gegen die Zeitarbeit

Drei ehemalige Arbeitsminister – Herbert Ehrenberg (SPD), Norbert Blüm (CDU) und Walter Riester (SPD...

So funktioniert Zeitarbeit:

Als Zeitarbeitnehmer sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag, dabei gelten die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte.

Im Gegensatz zur "üblichen" Anstellung sind Sie als Arbeitnehmer einer Zeitfirma in deren Kundenunternehmen tätig - werden also dahin entliehen, da in diesen Firmen zur Zeit ein personeller Engpass durch eine gestiegene Auftragslage, Urlaub, Krankheit usw. besteht.

Der wesentliche Unterschied zum normalen Arbeitsvertrag besteht somit darin, dass Ihr Arbeitsplatz nicht fest definiert ist, sondern je nach Bedarf ständig wechselt, Sie also flexibel einsetzbar sein sollten.

Sie beziehen Ihr monatlich im Vertrag vereinbartes Gehalt vom Zeitarbeitunternehmer, auch wenn sie nicht durchgängig in deren Kundenunternehmen Tätig waren! Das Gehalt ist also nicht auftragsbezogen.